Die EDSA Leitlinien:
- Umgang mit Gesundheitsdaten zu Zwecken der Forschung:
Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt ohnehin als forschungsfreundlich und ermöglichst die rechtmäßige Verarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten. Die COVID-19-Pandemie setze die Datenschutzrechte der Bürger nicht außer Kraft. Die Verarbeitung von Bürger Daten ist für einen bestimmten Zweck und Zeit zulässig. - Verwendung von Standortdaten über Tracking Tools im Zusammenhang mit Covid 19
Die EDSA betont, die Nutzung einer Tracking App müsse zwingend freiwillig sein. Einzelpersonen müssen jederzeit die Kontrolle über ihre Daten haben. Entwickler sollen darauf achten, dass möglichst wenig Daten gesammelt und zentral gespeichert werden.